AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und
Entsorgungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und
Entsorgungen zwischen der Firma Wohnungsauflösung Schulz (Im Folgenden: Auftragnehmer)
und Kunden (im Folgenden Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Fassung. Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit auf unserer Webseite abrufbar
oder können über uns angefordert werden. Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende
Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der
Geschäftsführung. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.
Die Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder
Vor-Ort-Besichtigung zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der
Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes an das Angebot
gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und des
Auftraggebers zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Bei allen angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindlichen Werte und
Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Die
Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
ist von der Dienstleistung ausgeschlossen. Sollte sich im Laufe der Räumung
herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien (Asbest, Farben,
Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette, etc.) und weitere
grundwasserschädigende Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Objekt
befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über und der Auftraggeber hat
sich selbst um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung zu kümmern.
Die Firma Wohnungsauflösung Schulz führt Haushaltsauflösungen, Räumungen von
Problemwohnungen, Entrümpelung und Entsorgungen (vollständig oder teilweise) von
Wohnungen und Häusern durch. Der Auftragnehmer sorgt bei allen beauftragten
Dienstleistungen dafür, dass die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht
durchgeführt werden und das Objekt besenrein verlassen wird.
Bei der Beauftragung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Geschäftsauflösungen
gehen alle, sich in dem Auftragshaushaltbefindlichen Gegenstände in das Eigentum des
Auftragnehmers über. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Auftraggeber gegenüber
dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfängliche
Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat.
Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen
Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über
die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese
Gegenstände mit Dritten, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten, die zu
entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und alle Wertgegenstände (insbesondere
Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen. Sollte sich nach Vertragsabschluss
herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen
wurden, so berechtigt dies die Firma Wohnungsauflösung Schulz zur Preiskorrektur,
insbesondere dann, wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt
entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden.
Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden sind
diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft die
Firma Wohnungsauflösung Schulz kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen
werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden.
Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung Wertgegenstände zu
finden, zu erkennen oder zu bewerten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte
erfüllen zu lassen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und
unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von unserem
Unternehmen nicht verhindert werden können. (hierzu gehören insbesondere Streiks,
behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht
ordnungsgemäßer trotzdahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Auftragnehmer nicht zu
vertreten. Sie berechtigt unser Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer des
behindernden Ereignisses zu verschieben.
Die Preise bemessen sich nach der Größe und Aufwand in Euro. Festpreise sowie Rabatte
bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise sind gemäß § 19 UStG
Umsatzsteuer enthalten.
Die der von der Firma Wohnungsauflösung Schulz erbrachten Werkleistung ist durch
Unterzeichnung des Auftrages vom Auftraggeber oder eine befugte Person schriftlich zu
bestätigen. Es gilt § 640BGB.
Der Auftragnehmer bietet nur die Zahlungsart Vorkasse an, und zwar per Überweisung.
Die Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber ist nach erfolgter
Auftragsbestätigung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mit
schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens möglich. Im Falle einer ordentlichen
Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber, später als bis zum 5. Werktag vor dem
Auftragstermin, werden entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn i.H. v. 30% der
vereinbarten Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein
geringerer Schaden entstanden ist. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag früher als vor
dem 5. Werktagvor dem Auftragstermin, so berechnet die Firma Wohnungsauflösung Schulz
dem Auftraggeber eine Pauschale i.H. v. 10% des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt
der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist
Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung
und Entsorgung. Weißt die Haushaltsauflösung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so
ist der Kunde verpflichtet, dies Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die
Gewährleistungspflicht richte sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem
aufzulösenden Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und
ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch
für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist wo diese verwahrt sind.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in Wohnung nach der
Haushaltsauflösung befindlichen An-/Einbauten, insbesondere für die Wände,
PVC/Holz-Böden, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen
aller Art. Nach Auftragserteilung können für die entrümpelten/entsorgten Gegenstände
keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Es werden alle Gegenstände entsorgt d.h.
die Wohnung wird besenrein übergeben.
Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen um eine gesetzeskonforme Entsorgung
und Mülltrennung sicherzustellen.
Bei Zusatzarbeiten bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung
des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen
die Zusatzarbeit per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nach. Es gelten die Stundenlöhne,
die im Auftrag vereinbart wurden. Die Preise verstehen sich in diesem Fall zuzüglich
geltender Umsatzsteuer. Vertragsänderungen oder-ergänzungen bedürfen der Schriftform,
auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst
Kommt durch Ihre Weiterempfehlung ein Vertrag mit einem Neukunden zustande honorieren
wir dies mit einem 100 EUR Amazon Gutschein.
Ihrer Kundenwaren an durch uns vermittelte Kaufinteressenten bieten wir Ihre Kundenwaren
in Ihrem Auftrag zum Verkauf an, berechnen wir Ihnen nur im Erfolgsfall eine
Vermittlungsprovision. Kommt ein Kauf mit einem durch uns vermittelten Interessenten
zustande berechnen wir Ihnen die vorher vereinbarte Vermittlungsprovision.
Erfüllungsort Gerichtsstand ist Lüdenscheid. Dieses gilt auch für Klagen der Firma
Wohnungsauflösung Schulz gegen den Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort
für alle Leistungen aus der mit der Firma Wohnungsauflösung Schulz ist Lüdenscheid,
soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden,
so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten
sich, die richtige Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Willen der
Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand 01.06.2021